Das Familienrecht regelt die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Familienangehörigen, überwiegend anlässlich einer Trennung oder Ehescheidung. In diesem Zusammenhang sind Fragen mit weitreichenden Folgen für die Ehegatten zu klären, insbesondere
Unterhalt für Ehegatten und Kinder
Sorge- und Umgangsrecht der Kinder
zukünftige Nutzung der ehelichen Wohnung
Verteilung des gemeinsamen Hausrates
Vermögensauseinandersetzung (z. B. gemeinsame Immobilien)
Zugewinnausgleich (Ausgleich des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens)
Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenansprüche)
Ansprüche aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Gewaltschutzverfahren
Steuerrechtliche Beratung in Kooperation mit HONESTAS Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen bei der persönlichen und wirtschaftlichen Auseinandersetzung mit dem (Ehe-) Partner ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung zu empfehlen.
Bei Beantwortung Ihrer Rechtsfragen stehen wir Ihnen gern hilfreich zur Verfügung.