Das Versicherungsvertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen. Ob das Versicherungsunternehmen zur Leistung verpflichtet ist, richtet sich in erster Linie nach dem Versicherungsvertrag, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsvertragsgesetz.
Im Bereich der Personenversicherung (Lebens-, Unfall-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsver- sicherung) ist der Rücktritt wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung und Anfechtung wegen arglistiger Täuschung häufiger Anlass für Streitigkeiten.
Bei Lebensversicherungsverträgen kommt es häufig zu Streitigkeiten mit den Versicherungsunternehmen über die Höhe des Rückkaufswertes bei Kündigung oder die Höhe des Stornoabzuges bei Beitragsfreistellung. Den wenigsten Versicherungsnehmern ist bekannt, dass die Kündigung oder Beitragsfreistellung nach kurzer Vertragslaufzeit mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein kann.
Aber auch bei Sachversicherungen (z. B. Gebäude-, Hausrat-, Haftpflicht-, Transport- oder Rechtsschutzversicherung etc.) kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten, da die Versicherungsunternehmen sich unter Hinweis auf ihre AVB auf Leistungsfreiheit berufen und die Regulierung des Schadensfalles verweigern.
Zur Überprüfung der Sach- und Rechtslage anhand der schwer verständlichen Versicherungsbedingungen sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen.
Bei Beantwortung Ihrer Rechtsfragen stehen wir Ihnen gern hilfreich zur Verfügung.
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